Hinweisgeber-Schutzgesetz
Unser Unternehmen pflegt seit langem Verhaltens- und Wertestandards, um für seine Beschäftigten und Geschäftspartner ein Umfeld zu schaffen, welches von Respekt, Verantwortung, Fairness und Ehrlichkeit geprägt ist.
Mit der Einrichtung eines Hinweisgeber:innen-Systems ermöglichen wir unseren Geschäftspartnern, Dritten und Beschäftigten, etwaigen Verstöße gegen Menschenrechte oder andere Straftaten wie Betrug, Geldwäsche, Korruption sowie Verfehlungen bei Produktsicherheit, Umwelt oder Datenschutz zu melden.
Um Sie beim Melden etwaiger Verstöße zu unterstützen und das ab dem 2. Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) umzusetzen, haben wir ein internes Hinweisgeber:innen-System eingerichtet, das die Meldung ermöglicht und Ihre Anonymität – auch durch den Schutz der anwaltlichen Verschwiegenheitsverpflichtung – bestmöglich gewährleistet.
Bevor Sie einen Verstoß melden, überlegen Sie sich bitte, ob die Angelegenheit nicht in einem persönlichen Gespräch geklärt werden könnte. Achten Sie auch darauf, dass für das Fehlverhalten oder den Werteverstoß zumindest begründete Anhaltspunkte vorliegen müssen.
Wenn Sie sich dazu entscheiden eine Meldung zu machen, nutzen Sie bitte ausschließlich folgende Kontaktmöglichkeiten:
Senden Sie eine Mail an fornauf@caspers-mock.de oder kontaktieren Sie Rechtsanwalt Dr. Marc Fornauf der Kanzlei Dr. Caspers Mock & Partner mbB direkt (0261/404 99 761).
Caspers Mock Anwälte mbB besteht zu Gunsten aller meldenden Personen eine Schweigepflicht gegenüber der Volkmann Gruppe. Die meldende Person entscheidet selbst über Inhalt und Weitergabe seiner Informationen. Caspers Mock Anwälte mbB verpflichtet sich alle Daten und Informationen spätestens nach sechs Monaten nach Erledigung zu löschen.